Bar­ri­e­re­frei­heit

Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Das Landeskompetenzzentrum für Individuelle Förderung NRW (lif) als Teil der Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für für die Informationsangebote des lif der WWU im Internet, die über die URL https://lif-nrw.de/ erreichbar sind gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) [de] und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen [de].

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 12a Barrierefreie Informationstechnik und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (Art.3 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 vom 11.10.2018)
Erstellt am: 05.11.2020
Zuletzt geprüft am: 05.11.2020

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Auf Grund der Größe und Komplexität des Webauftrittes bitten wir in dieser Sache um Geduld. Folgende nicht barrierefreie Inhalte gibt es derzeit noch an einigen Stellen des Webauftrittes:

  • Stellenweise fehlen Alternativen oder Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente beziehungsweise Bedienelemente.
  • Bei einigen Tabellen fehlt die Beschreibung sowie die Zuordnung von Tabellenzellen.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Für eingebundene Videos stehen derzeit keine Audiotranskriptionen zur Verfügung.
  • Für eingebundene Videos stehen nur teilweise Untertitel zur Verfügung.
  • Eingebundene Dokumente, wie etwa PDF-Dokumente, liegen nicht durchgängig in einer barrierefreien Form vor.
  • Kontraste von Schaltflächen sind teilweise unzureichend.
  • Der Webauftritt bietet keine Angebote in Gebärdensprache.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden selten gekennzeichnet.
  • Der eingebundene Lageplan wurde noch nicht um eine Textform ergänzt.
  • Die Position des Tastaturfokus ist nicht immer klar ersichtlich.
  • Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht immer abschaltbar.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 4 BITVNRW in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle rechtliche Abläufe oder aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden,
  • Live-Streaming als Audio oder Video,
  • Inhalte und Dokumente Dritter, da diese außerhalb der Kontrolle der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sind und nicht durch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster finanziert oder entwickelt werden,
  • Intranet-Bereiche, die seit dem 23.09.2019 nicht mehr grundlegend überarbeitet wurden,
  •  Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für die meisten Videos, die seit dem 23.9.2020 produziert wurden, liegen keine Audiodeskriptionen vor. Die Bereitstellung von Videos mit Audiodeskriptionen stufen wir nach § 10 Absätze 4 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und nach § 4 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVNRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 als eine unverhältnismäßige Belastung ein, da die Inhalte nicht für aktive Verwaltungsvorhaben benötigt werden und auch in anderer barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Zudem steht der technische Aufwand für die Bereitstellung von Audiodeskriptionen nicht im Verhältnis zur Nutzungshäufigkeit, denn weder der von uns eingesetzte Media Player noch die Plattform Youtube bieten eine zusätzliche Spur für Audiodeskriptionen an.

Die Videos enthalten keine exklusiven Informationen, eine textliche Alternative finden Sie auf den Webseiten des lif.

Barrierefreie Alternativen 

Im Falle von nicht barrierefreien Websites oder Unterlagen wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen den Menschen, denen die Nutzung und Erfassung der Webinhalte wegen mangelnder Barrierefreiheit unmöglich ist, auf verschiedene Arten:

  • in persönlichen Gesprächen,
  • am Telefon,
  • per E-Mail oder
  • postalisch.

Feedback

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Nutzen Sie dafür bitte unsere Sekretariatsadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen. Wir melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück. Wir helfen bei der Lösung des Problems zum Beispiel durch:

  • Beseitigung des Mangels,

  • Vermittlung zur zuständigen Stelle oder
  • Hinweise auf alternative Nutzungswege.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag [de] aus und senden ihn per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung an der WWU Münster

Die Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung unterstützt Studierende und Lehrende zu folgenden Themen:

  • Technische Unterstützung im Studium,
  • Barrierefreiheit der Gebäude der WWU,
  • Umsetzung barrierefreie Lehr-Lernmaterialien,
  • Beratung zur barrierefreien Studien- und Lehrorganisation.

Kontakt:
Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung
Tobias Grunwald
Tel.: 0251 83-22015
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!